Gemeinsame Erklärung des VHD und des VGD zum Schulfach Geschichte

beschlossen am 22.9.2018 in Hamburg (Erklärung als PDF zum Download)

  1. Geschichtsunterricht ist unentbehrlich.

Angesichts der aktuellen politischen, ökonomischen und sozialen Verwerfungen auf nationaler, europäischer und globaler Ebene muss eine Gegenwartsorientierung auf breiten historischen Bezügen, Vergleichen und Reflexionen beruhen. Der Geschichtsunterricht gewährleistet deren Vermittlung.

  1. Genügend Zeit ist notwendig.

Guter Geschichtsunterricht setzt eine angemessene Unterrichtszeit voraus. In den letzten Jahren hat aber der Geschichtsunterricht in der Sekundarstufe I in vielen Bundesländern zum Teil erhebliche Kürzungen hinnehmen müssen. Er sollte auf allen Klassenstufen der Sekundarstufe I mit zwei Stunden vertreten sein.

  1. Die Fachlichkeit ist zu sichern.

Die Ziele, Denk- und Arbeitsweisen des Faches müssen verlässlich im Unterricht vermittelt werden. Nur eine entsprechende fachliche Qualifikation der Lehrkräfte kann dies erreichen.

  1. Ein breites Spektrum des Faches Geschichte sichert die Qualität.

Der Geschichtsunterricht in der Sekundarstufe II sollte einschlägige Themen, Fragen und Herangehensweisen aus einem breiten Spektrum des Faches, darunter auch ausgewählte Gebiete aus vormodernen Epochen, berücksichtigen, um eine gehaltvolle historische Aufklärung zu erreichen.

  1. Geschichte ist ein Denkfach.

Geschichtsunterricht soll Schülerinnen und Schülern ein reflektiertes Geschichtsbewusstsein vermitteln. Genau darauf zielt eine richtig verstandene Kompetenzorientierung. Die Schülerinnen und Schüler sollen an den historischen Inhalten wichtige Denk- und Arbeitsweisen des Faches erlernen und den öffentlichen Umgang mit Geschichte reflektieren können. Auch dafür ist die Beschäftigung mit einem breiten Spektrum relevanter Themen geboten.