Mainzer Erklärung des Verbandes der Geschichtslehrer Deutschlands e.V.
beschlossen auf der Sitzung des Bundesvorstandes am 22. Mai 2005
Angesichts der gravierenden Veränderungen im Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland im Bereich Schule und in Folge des Bologna-Prozesses* auch im Blick auf die Lehrerausbildung bekräftigt der Verband der Geschichtslehrer Deutschlands seine Kernforderungen.
Diese sind:
- Das Unterrichtsfach Geschichte ist mit mindestens 2 Wochenstunden an allen weiterführenden Schularten als eigenständiges Fach auf allen Jahrgangsstufen zu garantieren.
- Das Fach Geschichte ist im Rahmen von Abschlussprüfungen als Prüfungsfach zu berücksichtigen.
- Im Rahmen einer fachlich und didaktisch begründeten, drei Jahrgangstufen umfassenden gymnasialen Oberstufe gehört in einem achtjährigen Gymnasium die Jahrgangsstufe 10 zur Oberstufe (Abiturstufe).
- Das Fach Geschichte ist im Hinblick auf die Qualitätssicherung des Abiturs als „Allgemeine Hochschulreife“ auch in der gymnasialen Oberstufe als eigenständiges Fach belegungsund einbringungspflichtig. Es ist als Abiturprüfungsfach abzusichern und bzw. zu setzen.
- Die Schulformbezogenheit und wissenschaftliche Verortung der Lehrerbildung an den Universitäten ist auch im Fach Geschichte im Rahmen des Bologna-Prozesses einschließlich der Staatsexamina zu garantieren.
* Betr. Erklärung der Bildungsminister aus 29 Ländern im Jahr 1999 in Bologna zur Harmonisierung des Hochschulwesens in Europa. Die Vorbereitung und Umsetzung dieser Erklärung wird als Bologna-Prozess bezeichnet.